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Affiliate-Partnerbedingungen
Campcruisers GmbH | Reditus Affiliate-Partnerbedingungen
Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für (Affiliate-)Partnervereinbarungen gelten, die über die Reditus SaaS-Partnermanagement-Plattform unter www.getreditus.com (nachfolgend: „Reditus") zwischen dem Online-Dienstleister Campcruisers GmbH mit Sitz in der Berliner Str. 21 B, D-14612 Falkensee, Bundesrepublik Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Potsdam unter der Registernummer HRB 40180 P (nachfolgend: „SaaS-Anbieter") und Reditus-Nutzern, die dem SaaS-Anbieter Vermittlungsleistungen erbringen möchten, geschlossen und/oder durchgeführt werden.
Artikel 1 – Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
- Affiliate-Partner: ein Reditus-Nutzer, der sich über Reditus für das Partnerprogramm des SaaS-Anbieters beworben hat und dessen Bewerbung vom SaaS-Anbieter angenommen wurde.
- Affiliate-Partnervereinbarung: die Vereinbarung zwischen dem SaaS-Anbieter und dem Affiliate-Partner, bestehend aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Programmdetails gemäß Anlage 1.
- Provision: die vom SaaS-Anbieter an den Affiliate-Partner für jede erfolgreiche Vermittlung zu zahlende Vergütung, wie in Anlage 1 festgelegt.
- Empfehlungslink: ein eindeutiger Tracking-Link, der dem Affiliate-Partner über Reditus zur Verfolgung von Vermittlungen bereitgestellt wird.
- Erfolgreiche Vermittlung: eine Vermittlung, die alle in Anlage 1 festgelegten Bedingungen erfüllt und vom SaaS-Anbieter validiert wurde.
- Cookie-Laufzeit: der Zeitraum, in dem ein Vermittlungs-Cookie aktiv bleibt, nachdem ein potenzieller Kunde auf den Empfehlungslink des Affiliate-Partners geklickt hat, wie in Anlage 1 festgelegt.
- SaaS-Produkt: der vom SaaS-Anbieter angebotene Online-Softwaredienst, nämlich Biscotti CMP (Consent Management Platform).
Artikel 2 – Geltungsbereich und Vertragsschluss
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle über Reditus geschlossenen Affiliate-Partnervereinbarungen.
- Die Affiliate-Partnervereinbarung kommt durch die Annahme der Bewerbung des Affiliate-Partners durch den SaaS-Anbieter über die Reditus-Plattform zustande.
- Der SaaS-Anbieter behält sich das Recht vor, jede Bewerbung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
- Mit der Bewerbung bestätigt der Affiliate-Partner, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Artikel 3 – Pflichten des Affiliate-Partners
- Der Affiliate-Partner bewirbt das SaaS-Produkt auf professionelle und rechtmäßige Weise.
- Der Affiliate-Partner darf keine falschen, irreführenden oder täuschenden Behauptungen über das SaaS-Produkt aufstellen.
- Der Affiliate-Partner darf kein Spam, keine unaufgeforderten Mitteilungen oder sonstige Werbung betreiben, die gegen geltendes Recht verstößt, insbesondere gegen die DSGVO, das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und das TTDSG.
- Der Affiliate-Partner darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht auf Markennamen oder Marken des SaaS-Anbieters in bezahlter Suchmaschinenwerbung (z. B. Google Ads) bieten.
- Der Affiliate-Partner darf kein Cookie-Stuffing, erzwungene Klicks oder andere betrügerische Methoden zur Generierung von Vermittlungen verwenden.
- Der Affiliate-Partner legt die Affiliate-Beziehung gegenüber seinem Publikum gemäß den geltenden Werbekennzeichnungsgesetzen offen.
- Der Affiliate-Partner ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller in seiner Rechtsordnung geltenden Gesetze, einschließlich steuerlicher Pflichten.
Artikel 4 – Provision und Zahlung
- Die Provisionsstruktur ist in Anlage 1 festgelegt.
- Provisionen werden über die Reditus-Plattform erfasst und berechnet.
- Eine Vermittlung gilt nur dann als erfolgreiche Vermittlung, wenn der vermittelte Kunde ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt und die Zahlung beim SaaS-Anbieter eingegangen ist.
- Provisionen werden nach einer Mindesthaltefrist von 30 Tagen nach der erfolgreichen Vermittlung fällig, um Rückerstattungen und Rückbuchungen zu berücksichtigen.
- Die Auszahlung erfolgt über Reditus gemäß deren Zahlungsplan und Mindestauszahlungsgrenzen.
- Der Affiliate-Partner ist für die Angabe korrekter Zahlungsinformationen über Reditus verantwortlich.
- Der SaaS-Anbieter behält sich das Recht vor, Provisionen bei Betrug, Rückbuchungen oder Verstößen gegen diese Bedingungen einzubehalten oder zurückzufordern.
Artikel 5 – Tracking und Zuordnung
- Vermittlungen werden ausschließlich über die Reditus-Plattform mittels Empfehlungslinks und Cookies erfasst.
- Die Cookie-Laufzeit ist in Anlage 1 festgelegt.
- Die Zuordnung erfolgt nach dem Last-Click-Modell, sofern in Anlage 1 nicht anders angegeben.
- Der Affiliate-Partner erkennt an, dass technische Einschränkungen (z. B. Cookie-Blocking, Browser-Datenschutzeinstellungen) die Tracking-Genauigkeit beeinflussen können.
- Die Tracking-Daten des SaaS-Anbieters, wie sie von Reditus erfasst werden, sind die alleinige Grundlage für die Provisionsberechnung.
Artikel 6 – Geistiges Eigentum
- Der SaaS-Anbieter gewährt dem Affiliate-Partner eine beschränkte, nicht-exklusive, widerrufliche Lizenz zur Nutzung des Namens, Logos und der Marketingmaterialien des SaaS-Anbieters ausschließlich zum Zweck der Bewerbung des SaaS-Produkts im Rahmen dieser Vereinbarung.
- Der Affiliate-Partner darf die Marken oder Marketingmaterialien des SaaS-Anbieters ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht verändern.
- Alle geistigen Eigentumsrechte am SaaS-Produkt und den zugehörigen Materialien verbleiben beim SaaS-Anbieter.
- Bei Beendigung der Affiliate-Partnervereinbarung stellt der Affiliate-Partner unverzüglich jede Nutzung des geistigen Eigentums des SaaS-Anbieters ein.
Artikel 7 – Laufzeit und Kündigung
- Die Affiliate-Partnervereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
- Jede Partei kann die Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich über die Reditus-Plattform oder per E-Mail kündigen.
- Der SaaS-Anbieter kann die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Affiliate-Partner gegen eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt.
- Bei Beendigung werden alle ausstehenden validierten Provisionen gemäß dem regulären Zahlungsplan ausgezahlt.
- Vermittlungen, die nach der Beendigung erfolgen, sind nicht provisionsberechtigt.
Artikel 8 – Haftung
- Die Haftung des SaaS-Anbieters ist auf den Betrag der vom Affiliate-Partner in den 12 Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis verdienten Provisionen beschränkt.
- Der SaaS-Anbieter haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Nebenschäden.
- Der Affiliate-Partner stellt den SaaS-Anbieter von allen Ansprüchen frei, die aus den Werbemaßnahmen des Affiliate-Partners oder Verstößen gegen geltendes Recht entstehen.
- Die Haftungsbeschränkungen in diesem Artikel gelten nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, oder für Haftung, die nach zwingendem Recht nicht ausgeschlossen werden kann (§§ 309 Nr. 7, 276 BGB).
Artikel 9 – Datenschutz
- Beide Parteien halten die geltenden Datenschutzgesetze ein, einschließlich der DSGVO.
- Der SaaS-Anbieter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Affiliate-Partners (Name, E-Mail, Zahlungsinformationen) zum Zweck der Verwaltung des Partnerprogramms. Die Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
- Vermittlungs-Tracking-Daten werden von Reditus als Auftragsverarbeiter im Auftrag des SaaS-Anbieters verarbeitet.
- Der Affiliate-Partner stellt sicher, dass seine Werbemaßnahmen den geltenden Datenschutzgesetzen entsprechen, einschließlich der Einholung erforderlicher Einwilligungen für Cookies und Tracking.
Artikel 10 – Änderungen
- Der SaaS-Anbieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
- Änderungen werden dem Affiliate-Partner über die Reditus-Plattform oder per E-Mail mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt.
- Widerspricht der Affiliate-Partner den Änderungen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Benachrichtigung, gelten die Änderungen als akzeptiert.
- Widerspricht der Affiliate-Partner, kann der SaaS-Anbieter die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung kündigen.
Artikel 11 – Schlussbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Affiliate-Partnervereinbarung ist Potsdam, Deutschland, sofern der Affiliate-Partner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Der Affiliate-Partner darf Rechte oder Pflichten aus der Affiliate-Partnervereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung des SaaS-Anbieters nicht abtreten oder übertragen.
- Der Verzicht auf eine Bestimmung dieser Bedingungen gilt nicht als weiterer oder fortdauernder Verzicht auf diese oder eine andere Bestimmung.
Anlage 1 – Programmdetails
| SaaS-Produkt | Biscotti CMP (Consent Management Platform) |
| Provisionssatz | 20 % wiederkehrende Provision auf die Netto-Abonnementgebühr des vermittelten Kunden für die ersten 12 Monate |
| Verlängerungsbonus 2. Jahr | 20 % auf die Jahresgebühr, wenn der vermittelte Kunde für weitere 12 Monate verlängert |
| Cookie-Laufzeit | 60 Tage |
| Zuordnungsmodell | Last-Click |
| Mindestauszahlung | Gemäß Reditus (derzeit 50 €) |
| Haltefrist | 30 Tage |
| Berechtigte Tarife | Alle kostenpflichtigen Tarife (Starter, Growth, Business, Agency) |
Anlage 2 – Verbotene Werbemethoden
Die folgenden Werbemethoden sind ausdrücklich untersagt:
- Cookie-Stuffing oder Cookie-Dropping
- Erzwungene Klicks oder unsichtbare iFrames
- Bieten auf Markenbegriffe („Biscotti", „Biscotti CMP", „Campcruisers") in bezahlter Suche ohne schriftliche Genehmigung
- Spam-E-Mails oder unaufgeforderte Massennachrichten
- Irreführende Vergleichswebsites mit falschen Behauptungen über Wettbewerber
- Incentivierte Klicks oder Anmeldungen (z. B. „Hier klicken, um Inhalte freizuschalten")
- Typosquatting oder Domain-Squatting auf Variationen der Domainnamen des SaaS-Anbieters
- Jede Methode, die gegen das deutsche UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) oder gleichwertige Gesetze in der Rechtsordnung des Affiliate-Partners verstößt
Stand: Juni 2026